Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - was Sie darüber wissen sollten

Die Europäische Union hat neue Vorschriften für Professionals im Straßenverkehr eingeführt. Wer gewerblich als Busfahrer unterwegs ist, muss seit diesem Jahr bestimmte Weiterbildungsnachweise erbringen. Für LKW-Fahrer ist dies ab 2009 ebenfalls Pflicht.

Der kluge Mann baut vor - das gilt für Unternehmen und Fahrer gleichermaßen. Ohne rechtzeitige Weiterbildung nach der Richtlinie 2003/59/EG draf niemand mehr gewerblich ans Steuer. Bundesweit müssen allein im LKW-Bereich eine Millionen Fahrer geschult werden. Kapazitäts-Engpässe bei den dafür qualifizierten Fahrschulenen sind bereits jetzt absehbar. Rechtzeitige Beratung und Termininierung von Weiterbildungen sind deshalb anzuraten.
Sehr gern informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch unuverbindlich über Anforderungen und Inhalte, Kosten und mögliche Termine, die mit der neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung verbunden sind.

Neue Herausforderungen gibt es auch für Berufseinsteiger: im Personenverkehr seit September 2008, im Güterverkehr ab 2009. Zusätzlich zum Führerschein müssen gewerblich aktive Fahrer eine Qualifikation als Berufskraftfahrer erwerben. Wir von der Fahrschule Kreiter haben uns für Sie bereits jetzt darauf vorbereitet und können alle möglichen Varianten dieser obligatorischen Zusatzqualifikation anbieten. Wir empfehlen die beschleunigte Grundqualifikation, ein Kompaktkurs, der wenier als einen Monat dauert. Er führt mit großer Sicherheit zum Erfolg und ist aus unserer Sicht eine zielführende Alternative zum Eigenstudium mit nachfolgender sehr umfangreicher Prüfung in Theorie und Praxis. Die neuen Auflagen im gewerblichen Verkehr belasten Unternehmen und Fahrer mit Bürokratie, weil jedes Jahr Weiterbildungstermine einzuhalten sind. Dieses Terminmanagement übernehmen wir sehr gern für Sie, um Risiken für Ihr Unternehmen und Ihre Fahrer zu vermeiden - und dies selbstverständlich kostenlos.

Die neuen Weiterbildungspflichten sind natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden. Doch sie bieten auch Vorteile. So lernen Fahrer bei uns auch Sprit sparendes Fahren, was sich am Ende auch für die Unternehmen rechnet. Sehr gern informieren wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch.

Wir freuen uns auf ihren Anruf und informieren Sie gern unverbindlich über unsere Leistungen.

Weiterbildung nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - wen geht das an?

Alle Berufskraftfahrer und in diesem Gewerbe aktiven Unternehmen. Busfahrer müssen neben dem Führerschein bereits seit 2008 besondere, mit ihrer Tätigkeit verbundene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Für LKW-Fahrer gilt dies ab 2009. Neueinsteiger müssen eine Grundqualifikation erwerben. Auch Routiniers müssen sich jährlich weiterbilden.

So will der Gesetzgeber für mehr Sichheit im Straßenverkehr sorgen und auch die Umwelt schonen. Denn Fahrer lernen auch hier, Energie zu sparen.

Welcher Aufwand ist mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzt verbunden?

Berufseinsteiger müssen eine Grundqualifikation erwerben. Dieser Lehrgang umfasst 188 Unterrichtseinheiten. Das bedeutet einen Zeitaufwand von circa vier Wochen. Alle fünf Jahre müssen darüber hinaus 35 Stunden Weiterbildung nachgewiesen werden - und zwar in Form von mindestens siebenstündigen Tagesseminaren.

Um was geht es bei dieser Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz?

Die Weiterbildung gliedert sich in fünf Module:

1. Fahrdynamik und Sicherheitstechnik: Fahrer lernen hier die Funktionen moderner Bremssysteme kennen. Sie werden auch mit der neuen Getriebe- und Antriebstechnik vertraut gemacht. Auf Wunsch können in praktischen Trainings auch Extremsituationen simuliert werden.

2. Wirtschaftliches Fahrern: Dieser Aspekt wird vor allem Unternehmer interessieren. Es geht um Kraftstoff sparende und damit wirtschaftliche Fahrweise, die die Unternehmenskasse und die Umwelt entlastet.

3. Bus-Fahrgastsicher/LKW-Ladungssicherheit: Busfahrer erhalten hier wichtige Kenntnisse beispielsweise über neue Sicherheitsausstattungen und praktische Tipps, wie sie sich sicherer im Verkehr bewegen können. LKW-Fahrer lernen hier in Theorie und Praxis, welche enormen physikalischen Kräfte auf ihrer Ladung wirken und welche Gefahren dadurch enstehen können. Sier erfahren auch hier, wie sie ihre Ladung wirklich zuverlässig sichern.

4. Rechtliches: Hier können auch Routiniers wichtige Kenntnisse auf dem Feld der Verkehrsregeln auffrischen. Darüber hinaus geht es in diesem Modul um Vorschriften im gewerblichen Personen- oder Güterverkehr - zum Beispiel über Lenk- und Ruhezeiten.

5. Gesundheit & Sicherheit: Fahrer erhalten hier Informationen, wie sie Arbeitsunfälle vermeinden und Stress abbauen können. Sie erfahren hier auch etwas über eine ihrem beruflichen Umfeld angemessene Ernährung. Fahrer lernen hier auch, wie Sie Ihr Unternehmen nach außen angemessen vertreten können. Wer im grenzüberschreitenden Verkehr tätig ist, wird sich für einen weiteren Teil dieses Moduls besonders interessieren - die Frage nämlich wie er dazu beitragen kann, Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen.

Was Fahrer und Unternehmen über die Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz wissen müssen.

Man sollte sich rechtzeitig um die ersten Weiterbildungsveranstaltungen kümmern. Sonst kann es am Ende der vom Gesetzgeber gesetzten Fünfjahresfrist dazu kommen, dass alle fünf Module auf einmal absolviert werden müssen, damit der Führerschein gültig bleibt. In kurzer Zeit käme es in diesem Fall zu hohen Kosten und Zeitaufwänden.

Wer seine Weiterbildungsnachweise mit der alle fünf Jahre fälligen Fahrerlaubnisverlängerung einreicht, spart Gebühren beim Amt.

Wer die Weiterbildung nicht absolviert, riskiert drakonische Bußgelder. Unternehmen, die solche Fahrer einsetzen müssen mit bis zu 20.000 Euro Strafe rechnen, Fahrer ohne nötige Qualifikation haben bis zu 5.000 Euro zu bezahlen