Handicap - Fahrschule Kreiter

Ausbildungen für Menschen

mit Handicap

Seit Firmengründung im Jahr 1946 hat die Handicap-Ausbildung in unserem Unternehmen einen besonderen Stellenwert. Moderne Schulungsfahrzeuge mit technisch ausgefeilten Umbauten helfen viele Arten von Handicaps zu kompensieren und geben somit den Fahrschüler/-innen die Möglichkeit, am Straßenverkehr teilzunehmen und somit an eigenständiger Mobilität zurückzugewinnen.

Ausbildung für Menschen mit Handicap

Wichtige Informationen

FAQ

Die Grundlagen hierfür regelt die Kraftfahrzeug-Hilfeverordnung (KfzHV vom 30.9.1991) oder das Sozialhilferecht. Kostenträger können dann zum Beispiel die Agentur für Arbeit, die BfA und die LVA sein. Handelt es sich um Arbeitsunfälle, ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
Ist die finanzielle Seite seitens der Kostenträger geklärt, kann der Führerscheinantrag gestellt werden. Hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Dem Führerscheinantrag muss ein positives fachärztliches Gutachten, bezogen auf die Kraftfahreignung in Anlehnung an die Schriftenreihe der BAST, beigefügt werden.
Bei einem persönlichem Begutachtungstermin in der Fahrschule wird im Vorfeld durch ein Probesitzen, unterstützt durch entsprechende „Trockenübungen“ wie z.B. Erreichbarkeit des Lenkrads und der anderen Bedienteile, festgelegt, welche Hilfemittel zum Einsatz kommen müssen.
Dies muss dann später durch einen amtlichen Sachverständigen bei einer Begutachtungsfahrt geprüft und in einem Gutachten festgelegt werden. Die theoretische Ausbildung kann nun auch abgeschlossen werden.

Anschließend folgt die Vorbereitung auf die Fahrprobe zur Festlegung der technischen Hilfsmittel bzw. Umrüstung durch den amtlichen Sachverständigen. Diese können an Hand von Schlüsselzahlen im neuen Führerschein eingetragen werden. Jetzt steht der Teilnahme am Straßenverkehr nichts mehr im Wege.
Seit Anfang 2011 steht neben dem Fahrzeug für die Handicapschulung der Klasse B nun auch ein Fahrzeug für die Klassen C und CE bereit. Dieses gibt Fahrerinnen und Fahrern, welche die Fahrerlaubnis Klasse C oder CE besitzen oder erwerben wollen die Möglichkeit, bei Verlust des rechten oder linken Beins wieder in den Beruf des Kraftfahrers zurückzukehren oder den Beruf des Kraftfahrers zu erlernen. Außerdem steht ein entsprechendes Fahrzeug für die Handicapschulung der Klasse D zur Verfügung.
Unter gewissen behördlichen Voraussetzungen ist somit auch für Busfahrer/innen eine Wiedereingliederung in den Beruf möglich.

Im Anschluss folgt nun die praktische Ausbildung. In unserer Fahrschule haben Führerscheinbewerber den großen Vorteil, die ersten Fahrstunden auf unserem hauseigenen Verkehrsübungsplatz in aller Ruhe und ohne jegliche Fremdeinwirkung durchzuführen. Dies ist besonders beim Erlernen mit umgerüsteten Fahrzeugen von Vorteil. Wenn der sichere Umgang mit dem umgerüsteten Fahrzeug gewährleistet ist, geht es dann in den Realverkehr.

Anwärter, die bereits über einen Führerschein verfügen, sind verpflichtet, körperliche Verschlechterungen (spätere Handicaps) beim Straßenverkehrsamt zu melden. Sie laufen sonst Gefahr, im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls den Versicherungsschutz zu verlieren.
Auch hier muss der Meldung ein medizinisches Gutachten in Bezug auf die Kraftfahrtauglichkeit (nach Richtlinie der BAST) beigefügt werden. Im weiteren Verlauf wird dann ebenfalls eine Fahrprobe durchgeführt. Mit dessen Hilfe werden dann gegebenenfalls notwendige Umrüstungen des Fahrzeuges festgelegt. Mit Hilfe dieser Fahrprobe sind Sie auf der sicheren Seite!

Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen wollen, mit oder ohne „Umbau“, oder nur den Fahrzeugumbau planen, sprechen Sie zuerst uns an. Die jahrzehntelange Erfahrung und der Kontakt zu Umbaufirmen, auch in unserer Nähe, können Ihnen unnötige Kosten und Zeitverlust ersparen.
Der betreuende Fahrlehrer in unserem Haus ist gelernter Kraftfahrzeugmechaniker. Er steht Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie Walter Kreiter. Dieser wiederum ist Diplomingenieur mit Fachrichtung Kraftfahrzeugbau.