Traktor - Fahrschule Kreiter

Traktor - Führerschein

Wir sind als Fahrschule aller Klassen bereits seit mehr als 75 Jahren Ihr kompetenter Partner in der Führerscheinausbildung. So begleiten wir Sie auch gerne auf dem Weg zum Traktor – Führerschein. Bei uns steht für diese Klasse ebenfalls ein eigenes Schulungsfahrzeug mit Anhänger zur Verfügung.

Traktor - Führerschein

Termine Theorie

Der vorgeschrieben Grundstoffunterricht kann in Siegburg im Rahmen der regelmäßig stattfindenden „Power-Woche“ und in Lohmar zu den wöchentlichen Theorieunterrichtszeiten absolviert werden.

Der Zusatzunterricht findet regelmäßig und nach Rücksprache mit den FahschülerInnen statt. 

Diese Unterrichte finden in unserer Fahrschule in Siegburg statt.

→ Terminübersicht Traktor-Führerschein in Siegburg

→ Terminübersicht Traktor-Führerschein in Lohmar

→ Terminübersicht Traktor-Führerschein in Hennef

Info

Theorieunterricht

Ersterwerb:

12x 90 Minuten Grundstoff
und 6x 90 Minuten Zusatzstoff

Erweiterung:
6x 90 Minuten Grundstoff
und 6x 90 Minuten Zusatzstoff

Noch Fragen?

Wir haben die Antwort.

FAQ

Klasse T:
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (18. Geburtstag) dürfen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 40 km/h gefahren werden. Ab dann erhöht sich die bbH auf 60 km/h. Jeweils auch mit Anhänger. Die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmten Zugmaschinen dürfen nur für solche Zwecke eingesetzt werden. Es dürfen außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gefahren werden. Auch mit Anhänger. Die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen dürfen nur für solche Zwecke eingesetzt werden.
Mindestalter: 16 Jahre

Klasse L:
Es dürfen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr von 40 km/h gefahren werden. Die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmten Zugmaschinen dürfen nur für solche Zwecke eingesetzt werden. Anhänger dürfen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden. Es dürfen außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden. Auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16 Jahre

Klasse T: AM und L
Klasse L: Keine

Klasse T:
Ersterwerb: 12x 90 Minuten Grundstoff und 6x 90 Minuten Zusatzstoff
Erweiterung: 6x 90 Minuten Grundstoff und 6x 90 Minuten Zusatzstoff

Klasse L:
Ersterwerb: 12x 90 Minuten Grundstoff und 2x 90 Minuten Zusatzstoff

Klasse T:
Die Ausbildung kann mit unseren eigenen Schulungsfahrzeugen, einem Mercedes Unimog und dem dazugehörigen Schulungsanhägern erfolgen. Alternativ bieten wir die Ausbildung auch als „Außer-Haus-Ausbildung“ beim Kunden vor Ort an. Dafür stellen wir gerne unseren Schulungsanhänger zur Verfügung.
Klasse L: Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben.